Das Verbrennen von Gartenabfällen im Freien ist nicht zulässig

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Laub und andere Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. Im Freien setzen solche Feuer Schadstoffe, insbesondere Feinstaub, frei. Starke Rauchentwicklung aufgrund des meist feuchten Materials belästigt und beeinträchtigt darüber hinaus Anwohner und Nachbarn.

Gartenabfälle – sofern sie nicht auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden können – sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (im Landkreis Oder-Spree > KWU-Entsorgung) zu überlassen.

Zur Entsorgung von Grünabfällen bieten wir flächendeckend die Biotonne an. Die Leerungen erfolgen 14-täglich. Die Termine sind im Online-Entsorgungskalender abgebildet bzw. werden in den grundstücksbezogenen Entsorgungskalendern bekannt gegeben. Über die aktuell gültige Gebühr pro Leerung können Sie sich hier informieren.

Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, Grünabfälle zu einem unserer vier Wertstoffhöfe zu bringen. Die Entsorgung der Grünabfälle ist kostenpflichtig, >>> siehe Benutzungsgebühren.