Brände durch falsch entsorgte Batterien stoppen!

In Deutschland vergeht kaum eine Woche ohne Großbrände bei Entsorgern. Auch die Recyclinganlage des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) in Niederlehme hat es in diesem Sommer bereits mehrfach getroffen. Ursache können falsch entsorgte Batterien, nicht entleerte Sprayflaschen oder nicht restentleerte Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten sein.

Brand Abfallbehandlungsanlage Niederlehme,
Foto: Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)

Insbesondere Brände aufgrund von falsch entsorgten lithiumhaltigen Batterien und Akkus können gravierend sein, da sie sich schnell ausbreiten und nur schwer gelöscht werden können. Diese Brände gefährden den Bestand von Anlagen und in erster Linie die Sicherheit und Gesundheit von Müllwerkerinnen und Müllwerkern oder Angestellten von Recyclinganlagen. Was die wenigsten wissen dürften: Werden Lithium-Ionen-Akkus mechanisch beschädigt, also beispielsweise gequetscht, könnten sie auch bereits in privaten Restmülleimern Brände auslösen.

Sehen Sie dazu hier das Video: Falsch entsorgt ist brandgefährlich. (Informationskampagne vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.  (BDE) zum Thema Batterien im Hausmüll.)

Deswegen gehören Batterien auf keinen Fall in die Restmülltonne oder in die gelbe Tonne – weder lose noch in Elektroaltgeräten. Batterien und Elektroaltgeräte können an den dafür vorgesehenen Sammelstellen, etwa bei Wertstoffhöfen oder im Fachhandel, abgegeben werden. Dort werden sie sicher entsorgt und recycelt.

Warum können Elektrogeräte und Batterien gefährlich für die Umwelt sein?

Elektrogeräte enthalten neben wertvollen Metallen oft auch Schadstoffe wie Quecksilber, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder polybromierte Flammschutzmittel. Werden sie falsch entsorgt, gefährden sie Gesundheit und Umwelt. Gleiches gilt für Batterien, die giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten können.

Besondere Gefahren gehen von den sehr energiereichen Lithium-Ionen-Akkumulatoren aus, die Brände verursachen können, sowohl Lithium-Batterien als auch Elektrogeräte, die Lithium-Batterien enthalten, sind daher besonders sensibel in der Entsorgung.

Beispiele für E-Geräte mit Batterien:

  • Laptops mit anliegendem Akku und Laptops mit eingebautem Akku
  • Taschenlampen
  • Akkuschrauber
  • Handstaubsauer und große Staubsauger  
  • Handys
  • Tablets
  • Elektrische Zahnbürsten
  • Spielzeug (größere wie Autos und Boote oder sprechende Puppen und Kuscheltiere, aber auch kleinere wie leuchtende Quietsche-Entchen oder blinkende Hüpfbälle)
  • Skateboards u.a. Sportgeräte
  • Rasierer

Außerdem hier einige Beispiele für neue Produkte, die Batterien verbaut haben, die man häufig vergisst und deshalb oft im Restmüll landen:

  • E-Zigaretten (Einweg/Mehrweg)
  • Rauchmelder
  • Kabellose Kopfhörer
  • Leuchtende Schuhe
  • Glückwunschkarten (mit akustischem oder Leuchteffekt)
  • Leuchtende Luftballons
  • Pager (z.B. auch für Kinder)

Wie werden Elektroaltgeräte und Altbatterien richtig entsorgt?

Elektroaltgeräte, Altbatterien und -akkus gehören nicht in den Hausmüll (und nicht in die Umwelt). Verbraucher sind verpflichtet, sie richtig zu entsorgen: Entsorgungsmöglichkeiten gibt es insbesondere bei unseren vier Wertstoffhöfen im Landkreis Oder-Spree oder im Handel.

Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind alle großen Händler verpflichtet, die auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Das neue Elektrogesetz aus dem Jahr 2021, das seit dem 1. Januar 2022 gilt, umfasst eine Rücknahmepflicht auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei macht das Gesetz im Grundsatz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Onlinehandel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Ein Altgerät muss immer kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.

Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen auf Verlangen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist hierbei auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können Elektro-Altgeräte freiwillig zurücknehmen. Geräte-Altbatterien müssen von Händlern kostenlos zurückgenommen werden. Dafür stellen Supermärkte, Discounter, Drogerien oder Baumärkte unter anderem Sammelboxen bereit.

Bundesregierung will die Rückgabe alter Elektrogeräte weiter erleichtern

Künftig sollen ausgediente Elektrogeräte noch öfter im Handel zurückgegeben werden können. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett am 9. Oktober 2024 beschlossen hat, sieht dafür unter anderem bessere Informationen im Handel vor. So sollen Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden.

Zudem werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig beispielsweise am Verkaufsregal im Einzelhandel durch das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ darüber informiert, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.

Darüber hinaus wird über die Gesetzesnovelle eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die vorsieht, Brandrisiken zu minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht durch die Bürgerinnen und Bürger selbst erfolgt.