Schadhafter Grünabfall gehört in die Restmülltonne
Buchsbaumreste, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören hier im Landkreis Oder-Spree nicht in die Biotonne. Nur durch sehr hohe Temperaturen und einen langwierigen Vergärungsprozess wird der Schädling sicher abgetötet. Das kann der für uns zuständige Verarbeiter des Biomülls nicht gewährleisten.
Eine Entsorgung befallener Buchsbäume oder Buchsbaumreste über die Grünabfallcontainer auf den Wertstoffhöfen kommt ebenfalls nicht infrage. Im Rahmen der Grünabfallkompostierung verrotten die Schädlinge nicht vollständig. Verschleppungen sind die Folge. Aus diesem Grund sollte auch eine Kompostierung befallener Buchsbaumreste im eigenen Garten unbedingt unterbleiben.
Um die weitere Ausbreitung des Buchsbaumzünslers einzudämmen, eignet sich nur die Restabfalltonne zur Entsorgung des schadhaften Grünabfalls.