Blick auf den Wertstoffhof in Alt-Golm
Gebühren der Abfallentsorgung 2025

Die zweiten Änderungssatzungen für die Abfallentsorgungssatzung (AES), die Abfallgebührensatzung (AGS)  und die Benutzungsgebührensatzung (BGS) treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Satzungstexte können Sie im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree nachlesen.

Die Gebühren der Abfallentsorgung 2025 finden Sie >>> hier in einer Übersicht und >>> hier in einem Flyer zum Herunterladen.

Gebühren bei Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen 2025

Die Benutzungsgebühren­sat­zung (BGS) re­gelt die Gebührensätze für die Annah­me von Abfällen auf den Ab­fallent­sor­gungs­anlagen des Land­kreises Oder-Spree.

Zu den Abfallentsorgungsanla­gen zäh­len die Wertstoffhöfe (WSH) Bees­­kow, Eisen­hüttenstadt, Erkner (dieser Wertstoffhof hat ab dem 15. Januar 2025 dauerhaft geschlossen) und „Alte Ziege­lei“ in Alt Golm mit der sta­tio­nären Schad­­stoffannahme.

Am 15. Januar 2025 geht ein neuer Wertstoffhof in Freienbrink in Betrieb, der den Wertstoffhof in Erkner ersetzt.

Außerdem gehö­ren die drei Ab­fall­­um­schlag­sta­tio­nen in Alt Golm, Eisen­hütten­stadt und Freienbrink so­wie die Deponie „Alte Zie­gelei“ zu den Abfallentsorgungsanlagen.

Gemäß § 2 Abs. 1-3 der BGS bestimmt sich die Höhe der Annahmegebühr für selbst angelieferte Abfälle nach dem Gewicht und der Art des angelieferten Abfalls. Die Wertstoffhöfe in Eisenhüttenstadt, in Alt Golm und in Freienbrink ver­fü­gen je­weils über Fahrzeugwaagen. Die Eichuntergrenze der Fahrzeugwaagen auf den WSH in Eisenhüttenstadt und in Alt Golm beträgt 200 kg. Die Eichuntergrenze der Fahrzeugwaage für Privatanlieferer in Freienbrink beträgt 100 kg. Unter­schrei­tet das Abfallgewicht die Eichuntergrenzen oder fällt die jeweilige Waage aus, bestimmt sich die Gebühr nach dem Vo­lumen und der Art der angelieferten Abfälle. Das Volumen wird geschätzt. Die Gebühren werden für jedes angefangene Vier­tel eines Kubik­meters be­rechnet.

Die ab Januar 2025 gültigen Ge­büh­ren bei Selbst­anlie­fe­rung kos­­­­ten­pflich­tiger Ab­fäl­le auf den ge­nannten Wert­­­­­­­stoff­höfen sind >>> hier in einer Übersicht auszugsweise aufgelistet. Außerdem finden Sie >>> hier einen Flyer zum Herunterladen.