Gebühren der Abfallentsorgung 2025
Die zweiten Änderungssatzungen für die Abfallentsorgungssatzung (AES), die Abfallgebührensatzung (AGS) und die Benutzungsgebührensatzung (BGS) treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Satzungstexte können Sie im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree nachlesen.
Die Gebühren der Abfallentsorgung 2025 finden Sie >>> hier in einer Übersicht und >>> hier in einem Flyer zum Herunterladen.
Gebühren bei Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen 2025
Die Benutzungsgebührensatzung (BGS) regelt die Gebührensätze für die Annahme von Abfällen auf den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Oder-Spree.
Zu den Abfallentsorgungsanlagen zählen die Wertstoffhöfe (WSH) Beeskow, Eisenhüttenstadt, Erkner (dieser Wertstoffhof hat ab dem 15. Januar 2025 dauerhaft geschlossen) und „Alte Ziegelei“ in Alt Golm mit der stationären Schadstoffannahme.
Am 15. Januar 2025 geht ein neuer Wertstoffhof in Freienbrink in Betrieb, der den Wertstoffhof in Erkner ersetzt.
Außerdem gehören die drei Abfallumschlagstationen in Alt Golm, Eisenhüttenstadt und Freienbrink sowie die Deponie „Alte Ziegelei“ zu den Abfallentsorgungsanlagen.
Gemäß § 2 Abs. 1-3 der BGS bestimmt sich die Höhe der Annahmegebühr für selbst angelieferte Abfälle nach dem Gewicht und der Art des angelieferten Abfalls. Die Wertstoffhöfe in Eisenhüttenstadt, in Alt Golm und in Freienbrink verfügen jeweils über Fahrzeugwaagen. Die Eichuntergrenze der Fahrzeugwaagen auf den WSH in Eisenhüttenstadt und in Alt Golm beträgt 200 kg. Die Eichuntergrenze der Fahrzeugwaage für Privatanlieferer in Freienbrink beträgt 100 kg. Unterschreitet das Abfallgewicht die Eichuntergrenzen oder fällt die jeweilige Waage aus, bestimmt sich die Gebühr nach dem Volumen und der Art der angelieferten Abfälle. Das Volumen wird geschätzt. Die Gebühren werden für jedes angefangene Viertel eines Kubikmeters berechnet.
Die ab Januar 2025 gültigen Gebühren bei Selbstanlieferung kostenpflichtiger Abfälle auf den genannten Wertstoffhöfen sind >>> hier in einer Übersicht auszugsweise aufgelistet. Außerdem finden Sie >>> hier einen Flyer zum Herunterladen.