
Problemfall: Entsorgung von Spritzen
Spritzen zu entsorgen, ist ein Problem, das viele Menschen kennen, die sich zu Hause selbst Medikamente spritzen müssen. Für Privathaushalte gilt: Gebrauchte Kanülen oder Einwegspritzen dürfen nur dann in den Hausmüll, wenn sie in durchstichsicheren Behältnissen verpackt sind.
Wer so vorgeht, sollte jedoch genau prüfen, welche Menschen Zugang zu den genutzten Hausmülltonnen haben. Frei zugänglich können die Instrumente schnell zur Gefahrenquelle werden – auch wenn sie in stichfesten Behältern gesammelt werden. Und wenn der Hausmüll – wie hier im Landkreis Oder-Spree – nicht in die Verbrennung geht, sondern in der Restabfallbehandlungsanlage Niederlehme vorsortiert und behandelt wird, ist auch das Verletzungsrisiko für die dortigen Mitarbeiter sehr groß.
Spritzen in Privathaushalten entsorgen – so geht es richtig
Die sicherste Methode sind spezielle Entsorgungsboxen, die auch Krankenhäuser und Arztpraxen zum Wegwerfen von Spritzen verwenden. Auch moderne Einwegspritzen, die so konzipiert sind, dass sie sich automatisch nach der Verwendung selbst einen Schutz über die Nadel ziehen, müssen vor der Entsorgung sicher in stichfesten Behältern verpackt werden.
Achten Sie darauf, dass die Entsorgungsboxen mit den Spritzen fest verschlossen sind und sich nicht mehr öffnen lassen. Sinnvoller ist es jedoch, wenn Sie die vollen Boxen zu Ihrem nächsten Arzttermin mitnehmen, da das Praxispersonal die Spritzen fachgerecht entsorgen kann. Fragen Sie vorab in Ihrer Praxis oder in Ihrer Apotheke, ob die Abgabe dort möglich ist.
Falls keine spezielle Entsorgungsbox zur Verfügung steht, muss trotzdem gesichert sein, dass die Spritzen, Kanülen oder Lanzetten in eine bruchfeste und verschließbare Alternativverpackung gesteckt werden – zum Beispiel in eine Blechdose, die für Kaffee oder Tee genutzt wurde.
Entsorgungsweg von Spritzen für Praxen, Pflegedienste und andere medizinische Einrichtungen
Für Praxen, Pflegedienste und andere medizinische Einrichtungen sollte an oberster Stelle stehen, ein unnötiges Gesundheitsrisiko für sich und andere auszuschließen. Die zur Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen maßgebliche Mitteilung 18 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) schreibt die ausschließliche Verwendung stich- und bruchfester Einwegbehältnisse vor. In diesen Abwurfbehältern, auch Spritzenabwurfbehälter oder Kanülenabwurfbehälter genannt, dürfen gesammelt werden: Spritzen, Kanülen, Nadeln, Injektionsnadeln, Akupunkturnadeln, Lanzetten, Skalpelle, chirurgische Drähte und weitere spitze und scharfe Instrumente.
Die Entsorgung der Abwurfbehälter aus Praxen, von Pflegediensten und anderen medizinischen Einrichtungen hat über spezialisierte Entsorgungsunternehmen zu erfolgen. Eine Entsorgung über den Restabfall ist ausgeschlossen.