Verwertung und/oder Beseitigung – was ist zu beachten?
In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen neben dem Restabfall weitere produktionsspezifische Abfälle an, die verwertet werden sollen. Hierzu gehören Abfälle aus Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffen, Folien, Holzresten, Verpackungen, Glas, Keramik, Gummi und Metallen.
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit diesen Abfällen und stellt besondere Anforderungen an eine hochwerte Verwertung.
Hier erhalten Sie Informationen …
Einen Leitfaden zur Entsorgung von Abfällen aus Gewerben finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
Restabfall: Überlassungspflicht
Abfälle, die nicht verwertet werden können, müssen getrennt gehalten über Restabfallbehälter dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (KWU-Entsorgung) als Abfall zur Beseitigung überlassen werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Kehricht, Abfälle aus Büroreinigung, Staubsaugerbeutel
- Glühlampen (keine Energiesparlampen)
- Hygieneartikel aus dem Toilettenbereich
- Zigarettenasche, Zigarettenkippen
- mit „Bio“ vermischte Abfälle (aus Pausenraum, Teeküche, Warteraum etc.)
- defekte und verbrauchte Büromaterialien
Sie haben Fragen zu Gewerbeabfällen?
Wir helfen Ihnen gern, die passende Behältergestellung für Restabfall zu finden. Telefonisch Beratung unter: 03361 / 7743-63.