Der Wertstoffhof in Eisenhüttenstadt und der Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ in Alt Golm verfügen jeweils über eine Waage. Die Eichuntergrenze der Waagen beträgt 200 kg. Die Eichuntergrenze der Fahrzeugwaage für Privatanlieferer in Freienbrink beträgt 100 kg. Bei Unterschreitung der Eichuntergrenze sowie bei Ausfall der Waage bestimmt sich die Gebühr nach dem Volumen und der Art der angelieferten Abfälle.

Restabfall (Hausmüll)
bis 0,25 m³
6,00 EUR
bis 0,50 m³
12,00 EUR
bis 0,75 m³
18,00 EUR
bis 1,00 m³
24,00 EUR
pro 1.000 kg
170,62 EUR

Sperrmüll aus privaten Haushalten bis 1m³
ohne zusätzliche Gebühr
0,00 EUR

Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten
bis 0,25 m³
8,00 EUR
bis 0,50 m³
16,00 EUR
bis 0,75 m³
24,00 EUR
bis 1,00 m³
32,00 EUR
pro 1.000 kg
216,68 EUR
Grünabfälle
bis 0,25 m³
4,00 EUR
bis 0,50 m³
8,00 EUR
bis 0,75 m³
12,00 EUR
bis 1,00 m³
16,00 EUR
größere Mengen nur auf den Wertstoffhöfen „Alte Ziegelei“ Alt Golm und Freienbrink
pro 1.000 kg
83,84 EUR

gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bis 0,25 m³
12,00 EUR
bis 0,50 m³
24,00 EUR
bis 0,75 m³
36,00 EUR
bis 1,00 m³
48,00 EUR
pro 1.000 kg
216,83 EUR

Dämmmaterial mit künstlichen Mineral-, Glas- und Kohlenstofffasern – nur auf den Wertstoffhöfen „Alte Ziegelei“ und Freienbrink –
bis 0,25 m³
8,50 EUR
bis 0,50 m³
17,00 EUR
bis 0,75 m³
25,50 EUR
bis 1,00 m³
34,00 EUR
pro 1.000 kg
312,99 EUR

Styropor – nur auf den Wertstoffhöfen „Alte Ziegelei“ und Freienbrink –
bis 0,25 m³
22,50 EUR
bis 0,50 m³
45,00 EUR
bis 0,75 m³
67,50 EUR
bis 1,00 m³
90,00 EUR
pro 1.000 kg
3900,00 EUR

Baustoffe auf Gipsbasis
bis 0,25 m³
9,00 EUR
bis 0,50 m³
18,00 EUR
bis 0,75 m³
27,00 EUR
bis 1,00 m³
36,00 EUR
pro 1.000 kg
92,00 EUR

Bauschutt mit einer Kantenlänge < 30 cm
bis 0,25 m³
15,50 EUR
bis 0,50 m³
31,00 EUR
bis 0,75 m³
46,50 EUR
bis 1,00 m³
62,00 EUR
pro 1.000 kg
65,00 EUR

Bauschutt mit einer Kantenlänge > 30 cm
bis 0,25 m³
17,50 EUR
bis 0,50 m³
35,00 EUR
bis 0,75 m³
52,50 EUR
bis 1,00 m³
70,00 EUR
pro 1.000 kg
78,00 EUR

Kühlschränke
ohne zusätzliche Gebühr
0,00 EUR

Elektro- und Elektronik-Altgeräte
ohne zusätzliche Gebühr
0,00 EUR
Achtung: Mehr als 20 Stück müssen vorher angemeldet werden.

Schrott
ohne zusätzliche Gebühr
0,00 EUR

Altreifen
für PKW ohne Felge – pro Stück
2,00 EUR
für PKW mit Felge – pro Stück
4,00 EUR
für LKW ohne Felge – pro Stück
13,00 EUR
für LKW mit Felge- pro Stück
21,00 EUR

belastetes Altholz – nur auf den Wertstoffhöfen „Alte Ziegelei“ und Freienbrink –
je angefangener 0,25 m³
2,00 EUR
Beispielpreis für 1,00 m³
8,00 EUR
je 1.000 kg
42,50 EUR

Kohlenteer und teerhaltige Produkte – nur auf den Wertstoffhöfen „Alte Ziegelei“ und Freienbrink –
je angefangener 0,25 m³
82,50 EUR
Beispielpreis für 1,00 m³
330,00 EUR
je 1.000 kg
671,83 EUR

Asbest – nur auf den Wertstoffhöfen „Alte Ziegelei“, Freienbrink und Eisenhüttenstadt –
je angefangener 0,25 m³
27,50 EUR
Beispielpreis für 1,00 m³
110,00 EUR
je 1.000 kg
180,00 EUR
Entladung von Asbest (durch das Personal mit der Technik des KWU-Entsorgung)
je Vorgang
13,60 EUR

Außerdem erhalten Sie auf den Wertstoffhöfen:
90-l-Abfallsack – pro Stück
3,00 EUR
Gelber Sack
0,00 EUR
Big-Bag für Asbest – pro Stück 90 x 90 x 110 cm
10,00 EUR
Platten-Bag für Asbest – pro Stück 260 x 125 x 30 cm
12,00 EUR
Verpacken von Nachtspeicheröfen (nur auf dem Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ durch das Personal mit der Technik des KWU-Entsorgung:
7,00 EUR /Verpackungseinheit (zuzüglich Kosten für Verpackungsmaterial, siehe BigBag)
Darüber hinaus gibt es bei allen Wertstoffhöfen die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe von:
  • Papier, Pappen und Kartonagen
  • Leichtverpackungen
  • Altkleider
  • CDs
  • Tonerkartuschen
  • PU-Schaumdosen
Unterschiedliche Abfallarten sind getrennt zu halten. Gebührenpflichtig ist der Anlieferer. Die Gebühren sind bei Anlieferung des Abfalls sofort und in bar zu entrichten.

Gebührensätze für die Annahme von Abfällen an den Entsorgungsanlagen des KWU-Entsorgung gemäß §§ 29, 29a AES (außer Abfälle, die an den stationären Schadstoffannahmen der Wertstoffhöfe „Alte Ziegelei“ und Freienbrink angenommen werden):

AVVBezeichnung/Herkunft
€/t
€/je
angefangene
0,25 m³
1009Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl  
10 09 03Ofenschlacke
13,00
6,00
1701Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik  
170107-01Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik
mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106* fallen
Kantenlänge ≤ 30 cm
65,00
15,50
170107-02Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik
mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106* fallen
Kantenlänge > 30 cm
78,00
17,50
17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton,
Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
184,00
38,00
1702Holz, Glas und Kunststoff  
170202Glas
15,00
5,00
170203Kunststoff
163,00
23,50
1703Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte  
170302Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301* fallen oder Teerabfällen nach § 25 AES gleichgestellt sind
337,56
41,50
170301*
170303*
Kohlenteerhaltige Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte sowie teerhaltigen Abfällen gemäß § 25 AES gleichgestellte Abfälle
671,83
82,50
1705Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut  
170503*Boden- und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
182,00
25,00
170504Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503* fallen
78,00
17,50
1706Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe  
170603*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält oder gemäß § 23 Absatz 1 AES als gefährlich gilt
312,99
8,50
170604-01Styropor verunreinigt, Styrodur
3900,00
22,50
170604-02Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601* und 170603* fällt, nur dann, wenn es nach § 23 Absatz 1 AES als ungefährlich gilt
312,99
8,50
170605*asbesthaltige Baustoffe
180,00
27,50
1708Baustoffe auf Gipsbasis  
170801*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
92,00
9,00
170802Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801* fallen
92,00
9,00
1709Sonstige Bau-und Abbruchabfälle  
170904gemischte Bau-und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901*, 170902* und 170903* fallen
216,83
12,00
1912Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g.  
191209Mineralien (z. B. Sand, Steine)
13,00
6,00
20Siedlungsabfälle einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen  
200137*Altholz
42,50
2,00
200139Kunststoffe (außer CDs)
163,00
23,50
200201Grünabfälle, die biologisch abbaubar sind
83,84
4,00
200301gemischte Siedlungsabfälle
170,62
6,00
200302Marktabfälle
170,62
6,00
200307Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten
216,68
8,00

Gebührensätze für die Annahme von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten an der stationären Schadstoffannahme des Wertstoffhofes „Alte Ziegelei“:

AVVAbfallbezeichnung
€/kg
060404*quecksilberhaltige Abfälle
8,98
130205*nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe-und Schmieröle auf Mineralölbasis
5,39
150110*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (Kunststoffbehälter)
4,94
150110*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (Eisenmetallbehälter)
5,16
150202*Aufsaug-und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzbekleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
1,84
160504*gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
4,07
160505Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 160504 fallen –ABC/BC-Pulverlöscher
2,19
160506*Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
11,08
160507*gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
2,87
160508*gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
5,39
200113*Lösemittel
0,84
200114*Säuren
2,67
200115*Laugen
5,39
200117*Fotochemikalien
5,39
200119*Pestizide
2,46
200121*Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen
0,26
200121*Andere quecksilberhaltige Abfälle
12,59
200126*Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 200125 fallen (Speiseöle und Fette)
5,39
200127*Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
0,80
200128Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 200127 fallen
2,84
200129*Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
5,39
200130Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 200129 fallen
2,67
200133*Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01*, 16 06 02*, 16 06 03* fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten, soweit es sich nicht um Geräte-Altbatterien im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 des Batteriegesetzes handelt
0,50
200134*Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33* fallen, soweit es sich nicht um Geräte-Altbatterien im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 des Batteriegesetzes handelt
0,50