Der Wertstoffhof in Eisenhüttenstadt und der Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ in Alt Golm verfügen jeweils über eine Waage. Die Eichuntergrenze der Waagen beträgt 200 kg. Bei Unterschreitung der Eichuntergrenze sowie bei Ausfall der Waage bestimmt sich die Gebühr nach dem Volumen und der Art der angelieferten Abfälle.

Restabfall (Hausmüll)
bis 0,25 m³
4,00 EUR
bis 0,50 m³
8,00 EUR
bis 0,75 m³
12,00 EUR
bis 1,00 m³
16,00 EUR
pro 1.000 kg
151,28 EUR

Sperrmüll aus privaten Haushalten bis 1m³ – nicht auf dem Wertstoffhof Erkner –
ohne zusätzliche Gebühr
0,00 EUR

Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten – nicht auf dem Wertstoffhof Erkner –
bis 0,25 m³
5,00 EUR
bis 0,50 m³
10,00 EUR
bis 0,75 m³
15,00 EUR
bis 1,00 m³
20,00 EUR
pro 1.000 kg
194,46 EUR
Grünabfälle
bis 0,25 m³
3,50 EUR
bis 0,50 m³
7,00 EUR
bis 0,75 m³
10,50 EUR
bis 1,00 m³
14,00 EUR
größere Mengen nur auf dem Wertstoffhof „Alte Ziegelei“
pro 1.000 kg
83,22 EUR

gemischte Bau- und Abbruchabfälle- nicht auf dem Wertstoffhof Erkner –
bis 0,25 m³
7,50 EUR
bis 0,50 m³
15,00 EUR
bis 0,75 m³
22,50 EUR
bis 1,00 m³
30,00 EUR
pro 1.000 kg
194,32 EUR

Dämmmaterial mit künstlichen Mineral-, Glas- und Kohlenstofffasern – nur auf dem Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ –
bis 0,25 m³
6,50 EUR
bis 0,50 m³
13,00 EUR
bis 0,75 m³
19,50 EUR
bis 1,00 m³
26,00 EUR
pro 1.000 kg
240,40 EUR

Styropor – nur auf dem Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ –
bis 0,25 m³
20,00 EUR
bis 0,50 m³
40,00 EUR
bis 0,75 m³
60,00 EUR
bis 1,00 m³
80,00 EUR
pro 1.000 kg
3200,00 EUR

Baustoffe auf Gipsbasis
bis 0,25 m³
8,00 EUR
bis 0,50 m³
16,00 EUR
bis 0,75 m³
24,00 EUR
bis 1,00 m³
32,00 EUR
pro 1.000 kg
90,00 EUR

Bauschutt mit einer Kantenlänge < 30 cm – nicht auf dem Wertstoffhof Erkner –
bis 0,25 m³
15,00 EUR
bis 0,50 m³
30,00 EUR
bis 0,75 m³
45,00 EUR
bis 1,00 m³
60,00 EUR
pro 1.000 kg
63,00 EUR

Bauschutt mit einer Kantenlänge > 30 cm – nicht auf dem Wertstoffhof Erkner –
bis 0,25 m³
15,50 EUR
bis 0,50 m³
31,00 EUR
bis 0,75 m³
46,50 EUR
bis 1,00 m³
62,00 EUR
pro 1.000 kg
69,00 EUR

Kühlschränke
ohne zusätzliche Gebühr
0,00 EUR

Elektro- und Elektronik-Altgeräte
ohne zusätzliche Gebühr
0,00 EUR
Achtung: Mehr als 20 Stück müssen vorher angemeldet werden.

Schrott
ohne zusätzliche Gebühr
0,00 EUR

Altreifen – nicht auf dem Wertstoffhof Erkner –
für PKW ohne Felge – pro Stück
2,00 EUR
für PKW mit Felge – pro Stück
4,00 EUR
für LKW ohne Felge – pro Stück
13,00 EUR
für LKW mit Felge- pro Stück
21,00 EUR

belastetes Altholz – nur auf dem Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ –
je angefangener 0,25 m³
2,00 EUR
Beispielpreis für 1,00 m³
8,00 EUR
je 1.000 kg
42,50 EUR

Kohlenteer und teerhaltige Produkte – nur auf dem Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ –
je angefangener 0,25 m³
72,50 EUR
Beispielpreis für 1,00 m³
290,00 EUR
je 1.000 kg
667,74 EUR

Asbest – nur auf den Wertstoffhöfen „Alte Ziegelei“ und Eisenhüttenstadt –
je angefangener 0,25 m³
22,00 EUR
Beispielpreis für 1,00 m³
88,00 EUR
je 1.000 kg
162,00 EUR
Entladung von Asbest (durch das Personal mit der Technik des KWU-Entsorgung)
je Vorgang
13,40 EUR

Außerdem erhalten Sie auf den Wertstoffhöfen:
90-l-Abfallsack – pro Stück
3,00 EUR
Gelber Sack
0,00 EUR
Big-Bag für Asbest – pro Stück 90 x 90 x 110 cm
10,00 EUR
Platten-Bag für Asbest – pro Stück 260 x 125 x 30 cm
12,00 EUR
Verpacken von Nachtspeicheröfen (nur auf dem Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ durch das Personal mit der Technik des KWU-Entsorgung:
7,00 EUR /Verpackungseinheit (zuzüglich Kosten für Verpackungsmaterial, siehe BigBag)
Darüber hinaus gibt es bei allen Wertstoffhöfen die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe von:
  • Papier, Pappen und Kartonagen
  • Leichtverpackungen
  • Altkleider
  • CDs
  • Tonerkartuschen
  • PU-Schaumdosen
Unterschiedliche Abfallarten sind getrennt zu halten. Gebührenpflichtig ist der Anlieferer. Die Gebühren sind bei Anlieferung des Abfalls sofort und in bar zu entrichten.
Gebührensätze für die Annahme von Abfällen an den Entsorgungsanlagen des KWU-Entsorgung gemäß §§ 29, 29a AES (außer Abfälle, die an der stationären Schadstoffannahme des Wertstoffhofes „Alte Ziegelei“ angenommen werden):
AVV Bezeichnung/Herkunft
€/t
€/je angefangene 0,25 m³
1009 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
10 09 03 Ofenschlacke
13,00
6,00
1701 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
170107-01 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106* fallen Kantenlänge ≤ 30 cm
63,00
15,00
170107-02 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106* fallen Kantenlänge > 30 cm
69,00
15,50
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
184,00
38,00
1702 Holz, Glas und Kunststoff
170202 Glas
15,00
5,00
170203 Kunststoff
163,00
23,50
1703 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301* fallen oder Teerabfällen nach § 25 AES gleichgestellt sind
299,23
32,50
170301* 170303* Kohlenteerhaltige Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte sowie teerhaltigen Abfällen gemäß § 25 AES gleichgestellte Abfälle
667,74
72,50
1705 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
170503* Boden- und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
182,00
25,00
170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503* fallen
78,00
17,50
1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält oder gemäß § 23 Absatz 1 AES als gefährlich gilt
240,40
6,50
170604-01 Styropor verunreinigt, Styrodur
3200,00
20,00
170604-02 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601* und 170603* fällt, nur dann, wenn es nach § 23 Absatz 1 AES als ungefährlich gilt
240,40
6,50
170605* asbesthaltige Baustoffe
162,00
22,00
1708 Baustoffe auf Gipsbasis
170801* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
90,00
8,00
170802 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801* fallen
90,00
8,00
1709 Sonstige Bau-und Abbruchabfälle
170904 gemischte Bau-und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901*, 170902* und 170903* fallen
194,32
7,50
1912 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g.
191209 Mineralien (z. B. Sand, Steine)
13,00
6,00
20 Siedlungsabfälle einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200137* Altholz
42,50
2,00
200139 Kunststoffe (außer CDs)
163,00
23,50
200201 Grünabfälle, die biologisch abbaubar sind
83,22
3,50
200301 gemischte Siedlungsabfälle
151,28
4,00
200302 Marktabfälle
151,28
4,00
200307 Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten
194,46
5,00
Gebührensätze für die Annahme von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten an der stationären Schadstoffannahme des Wertstoffhofes „Alte Ziegelei“:
AVV Abfallbezeichnung
€/kg
060404* quecksilberhaltige Abfälle
8,98
130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe-und Schmieröle auf Mineralölbasis
5,39
150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (Kunststoffbehälter)
4,94
150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (Eisenmetallbehälter)
5,16
150202* Aufsaug-und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzbekleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
1,84
160504* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
4,07
160505 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 160504 fallen –ABC/BC-Pulverlöscher
2,19
160506* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
11,08
160507* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
2,87
160508* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
5,39
200113* Lösemittel
0,84
200114* Säuren
2,67
200115* Laugen
5,39
200117* Fotochemikalien
5,39
200119* Pestizide
2,46
200121* Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen
0,26
200121* Andere quecksilberhaltige Abfälle
12,59
200126* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 200125 fallen (Speiseöle und Fette)
5,39
200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
0,80
200128 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 200127 fallen
2,84
200129* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
5,39
200130 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 200129 fallen
2,67
200133* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01*, 16 06 02*, 16 06 03* fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten, soweit es sich nicht um Geräte-Altbatterien im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 des Batteriegesetzes handelt
0,50
200134* Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33* fallen, soweit es sich nicht um Geräte-Altbatterien im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 des Batteriegesetzes handelt
0,50